Rechtsgebiete
Wirtschaftsrecht
Im Bereich "Wirtschaftsrecht" bearbeiten wir in Zusammenarbeit mit dem Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB) Siegen/Berlin
- Vertragsrecht
- sämtliche Vertragsarten des kaufmännischen Alltags (Arbeitsverträge, Miet- und Leasungverträge) sowie
- Gesellschaftsverträge
- (z.B. OHG-Vertrag, GmbH-Vertrag, Genossenschaftssatzung)
- Anstellungsverträge von Organmitgliedern
- Abfindungsverträge
- Geschäftordnungen für Aufsichtsorgane und Beiräte.
- Sämtliche Haftungs- Regreßfragen von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten
- Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen ggf. gemeinsam mit einem Sachverständigen des IGB.
Aufgrund der Zusammenarbeit mit den Fachleuten des IGB sind wir in der Lage, betriebswirtschaftliche Fragestellungen und Analysen in die anwaltliche Tätigkeit mit einzubeziehen. Der Mandant erhält zuverlässige Beratung und Vertretung aus einer Hand.
Bei Streitfragen steht zunächst die gütliche Beilegung im Vordergrund unserer Tätigkeit (Mediation), soweit es der Mandant wünscht.
Bei gerichtlicher Durchsetzung von Interessen fordern wir Ihr gutes Recht ein, ggf. bis in die letzte Instanz.
Allgemeine Vertragsarten des Privatrechts finden Sie unter dem Button "Zivilrecht".
Wir empfohlen Ihnen, zu dem ersten - unverbindlichen - Beratungsgespräch Unterlagen und Notizen mitzubringen.
Für die Kontaktaufnahme und Terminsvereinbarung klicken Sie auf den folgenden Link: Zum Kontaktformular.


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