Rechtsgebiete
Strafrecht
Der Schwerpunkt "Strafrecht" wird von RA Tamoschus bearbeitet. Zu dem Tätigkeitsprogramm gehört als erste Stufe die umfassende Beratung der Mandantschaft. Hier verschafft sich der künftige Verteidiger aufgrund seiner Erfahrungen und Analyse einen ersten Überblick.
Gemeinsam wird die Verteidigungsstrategie festgelegt. Dabei ist das oberste Ziel die Vermeidung von Belastungen des Mandanten durch die Strafjustiz. Nach Möglichkeit beginnt die Interessenswahrnehmung bereits nach einer erfolgten Strafanzeige im Ermittlungsverfahren.
Wir bemühen uns, so früh wie möglich eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Sollte das nicht möglich sein, verteidigen wir mit dem Ziel, der geringsten Beeinträchtigung des Mandanten.
Ganz wesentlich ist beiderseitige Offenheit. Gegenüber dem Verteidiger sollte es keine Hemmschwellen und keine falsch verstandene Scham geben: Nichts ist schlimmer, als wenn der eigene Anwalt von der "Gegenseite" Fakten und Informationen präsentiert bekommt.
Zu dem Aufgabensprektrum "Strafrecht" gehört auch die Verfolgung berechtigter Interessen des Mandanten gegenüber seinen Gegnern.
Wir empfohlen Ihnen, zu dem ersten - unverbindlichen - Beratungsgespräch Unterlagen und Notizen mitzubringen.
Für die Kontaktaufnahme und Terminsvereinbarung klicken Sie auf den folgenden Link: Zum Kontaktformular.


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